Der Begriff Lobbyismus
Der Begriff Lobbyismus oder auch Lobbying (engl.) geht ursprünglich auf die Einflussnahme von Interessengruppen auf die Abgeordneten in der Wandelhalle des Parlaments – der Lobby – zurück. Die namensgebende örtliche Fixierung spielt heute kaum noch eine Rolle. Lobbyismus bezeichnet heute die Interessenvertretung in Politik, Verwaltung und Gesellschaft.
Grundvoraussetzung für Lobbying ist das Vorhandensein von Interessen und Interessengruppen, da ohne sie der Antrieb für solche Handlungen nicht erklärbar ist. Erst durch sie werden bestimmte Anliegen „politikfähig“ und damit zum Ansatzpunkt für Lobbying. Im Kern bedeutet Lobbyismus die Beeinflussung von Entscheidungsträgern und Entscheidungsprozessen. Dabei bedienen sich die jeweiligen Interessengruppen verschiedener Methoden, die darauf abzielen, ihre Anliegen möglichst umfassend durchzusetzen. Am erfolgreichsten für Unternehmen ist wohl der Public Affairs Ansatz. Die Interessen sind zumeist eng definiert und ihre Durchsetzung ist oft konfliktbehaftet. Eine gemeinwohlorientierte Lösung übergreifender Fragen ist nicht Voraussetzung des Lobbyings. Die Lobbyismus-Akteure sind am eigentlichen Entscheidungsprozess nicht beteiligt. Die Einwirkung geschieht vor allem durch Information. Gleichwohl werden häufig auch Bestechung und Vorteilgewährung mit dem Begriff konnotiert.
Lobbyismus wird häufig beschränkt auf die Handlungen organisierter Interessengruppen, die auf eine einseitige Beeinflussung staatlicher Instanzen zielen. Diese weitverbreitete Ansicht vernachlässigt aber die Tatsache, dass Interessengruppen heute in vielen Politikfeldern als unverzichtbar für Politikformulierung und –implementation gelten und oft ein ebenso starkes Interesse am Kontakt seitens der politischen Entscheider besteht. Wenn bereitwillig auf das Know-how von Interessengruppen zurückgegriffen wird, hat Lobbyismus deshalb eher den Charakter eines Tauschprozesses von Informationen gegen Berücksichtigung von Interessen bei der politischen Entscheidungsfindung.